Spezifische Leistungen für den Klima-, Boden- und Naturschutz, die über das normale Maß hinausgehen, können aus öffentlichen Mitteln gefördert werden. Flächengebundene Maßnahmen werden als Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) bezeichnet. Es werden damit Ertragsverluste sowie der Mehraufwand (zum Beispiel für Zeit, Treibstoff oder Saatgut) ausgeglichen, die durch die Umsetzung von AUKM entstehen. Jedes Bundesland hat dazu eigene Maßnahmen definiert. Die Gelder stammen zu einem unterschiedlichen Anteil aus EU-, Bundes- und Landesmitteln. Zusätzlich können Kommunen oder private Stiftungen Schutzmaßnahmen für Kiebitze fördern oder diese können aus Ausgleichsgeldern für Eingriffe in Natur und Landschaft finanziert werden.

Als für Kiebitze geeignete Fördermaßnahmen werden in einigen Bundesländern unter anderem Mahdverzögerungen und die Anlage von Brachen/Feldvogelinseln gefördert. Da sich die Voraussetzungen je nach Bundesland unterscheiden und regelmäßig ändern, sollte das jeweils zuständige Landwirtschaftsamt vor Ort zu möglichen Fördermaßnahmen befragt werden. Darüber hinausgehende, dauerhafte Maßnahmen wie die Anlage von Feuchtbiotopen werden in der Regel aus Naturschutz- beziehungsweise Ausgleichsgeldern finanziert.

Förderprogramme in deutschland

Eine Übersicht über die verfügbaren Förderprogramme der einzelnen Bundesländer befindet sich im Aufbau und soll in Kürze an dieser Stelle abrufbar sein: