Wirksame Maßnahmen für den Kiebitzschutz können nur umgesetzt werden, wenn die Brutbestände bekannt sind. Das gilt für den Gelegeschutz durch Nestmarkierung ebenso wie für lebensraumverbessernde Maßnahmen wie die Anlage von Kiebitzinseln. Häufig sind mehrere Personen in einer Region aktiv, um solche Daten zu sammeln, ob beruflich oder als Hobbybeobachter*in. Fließen all diese Daten über aktuelle Beobachtungen, Nestmarkierungen und geplante Flächenkontrollen auf einer Plattform sichtbar für alle zusammen, können sich die Aktiven untereinander organisieren.

Für diesen Zweck wurde die Android-App NestFinder von der NABU-Naturschutzstation Münsterland entwickelt. Alle Nutzer*innen dieser App können über eine Karte Beobachtungen flächenscharf und Nester punktgenau eintragen. Dabei werden immer die Anzahl und das Verhalten der Kiebitze sowie die Art der Flächennutzung angegeben. Auch die Eintragung weiterer Arten des Offenlandes ist möglich.
Für die Nutzung der App ist eine Registrierung nötig. Durch einen Admin erfolgt die Freischaltung für bestimmte Regionen. Je nachdem, ob man als Beobachter*in, Nestmarkierer*in oder Regionalkoordinator*in aktiv werden möchte, erhält man Zugriff auf die jeweils notwendigen Funktionen.
Beobachter*innen und Nestmarkierer*innen koordinieren
Eine effiziente Organisation von Aktiven ist insbesondere in dem kurzen Zeitfenster zwischen der Eiablage und dem Beginn der Ackerbestellung im März/April wichtig. Die App kann aber auch darüber hinaus beispielsweise für koordinierte Schlupf- und Bruterfolgskontrollen genutzt werden.
Registrierte Nutzer*innen können Kiebitzbeobachtungen und (markierte) Nester auf einer Karte im Smartphone eintragen. Bereits eingetragene Beobachtungen können für geplante Kontrollen reserviert werden. Da diese Informationen für alle Nutzer*innen in der App sichtbar sind, kann dadurch wertvolle Zeit gespart werden. Weitere Aktive wissen diese Flächen abgedeckt und können sich auf andere Bereiche konzentrieren.

Für Nestmarkierer*innen bietet die App eine Zusatzfunktion, die das Auffinden von Nestern auf einer Fläche mittels Smartphone-Fotos und Entfernungsmesser erleichtert. Werden Eimaße in die App eingetragen, werden Schlupf- und Flüggedaten automatisch errechnet. Diese Daten wiederum können für die Terminierung weiterer Kontrollen genutzt werden.

Synchronzählungen organisieren
Die App kann darüber hinaus für die Koordination von synchronen Besiedlungserfassungen genutzt werden. Bereits im Vorhinein können Regionaladmins den Teilnehmenden Flächen in Form von Minutenfeldern (Größe in Münster ca. 1,4 x 1,8 km) zuweisen und so größere Gebiete flexibel aufteilen. Die Zählenden können die Ihnen zugewiesenen Felder in der App sehen und abhaken, sobald sie mit der Bearbeitung fertig sind. Der Fortschritt der abgearbeiteten Minutenfelder ist wieder für alle Aktiven sichtbar. Bereits am Ende des Tages kann über die App das Gesamtergebnis der Kartierung nachvollzogen werden.


Maßnahmen verorten
Themen-Layer wie Maßnahmenkulissen oder Tabuflächen können in den NestFinder hinzugeladen werden. Maßnahmenkulissen zeigen diejenigen Flächen an, die in den letzten Jahren traditionell von Kiebitzen besiedelt waren und in denen sich je nach aktueller Feldfrucht die Anlage von Kiebitzinseln lohnt. Tabuflächen kennzeichnen Flächen, die auf keinen Fall betreten werden dürfen.

In welchen Regionen ist die NestFinder-App verfügbar?
Die App kann prinzipiell bundesweit angewendet werden. Die Regionen, in denen bereits damit gearbeitet wird, werden zu Beginn der Registrierung angezeigt. Einzelne Regionen werden erst dann angelegt, wenn es eine verantwortliche Institution gibt mit Regionalkoordinator*innen, die sich um die Freischaltung und Rollenzuweisung von Nutzer*innen kümmern. Bei Interesse an der Aufnahme einer Region in die App wenden Sie sich an nestfinder@nabu-station.de.
Die NestFinder-App wurde im Rahmen des BPBV-Projektes “Sympathieträger Kiebitz” (2014-2020) entwickelt. Das Projekt wurde gefördert vom Bundesamt für Naturschutz, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.