Diese Seiten richten sich vor allem an Landnutzerinnen und Landnutzer, Naturschützerinnen und Naturschützer sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich an Kiebitzprojekten beteiligen. Grundsätzlich sollten landwirtschaftliche Flächen nur nach Rücksprache mit den Bewirtschaftenden oder den zuständigen Behörden betreten werden. Eine Markierung des Geleges ist sinnvoll, um dessen andernfalls wahrscheinliche Zerstörung durch landwirtschaftliche Arbeiten zu verhindern.