Grünland

Grünlandextensivierung

Maßnahme G21 – Biotopgrünland (Grundstufe) außerhalb von Schutzgebieten – Weide mit Rindern/Pferden und/oder Schafen/Ziegen
Kurzbeschreibung:
Pflege von Biotopgrünland durch Beweidung, Nutzung mindestens einmal pro Jahr, Bewirtschaftungsruhe vom 01.04. – 30.06. eines Kalenderjahres, Nachmahd erst ab 01.07., Verzicht auf PSM/Düngemittel und wendende bzw. lockernde Bodenbearbeitung, Ausschluss intensiver Portionsweide.
Vertragslaufzeit:
Verpflichtungszeitraum zu Beginn (2014/2015): 5 Jahre
Nutzen für den Kiebitz:
Extensive Grünlandnutzung
Weitere Informationen:
275 € je ha
Maßnahme G22 – Biotopgrünland (Grundstufe) außerhalb von Schutzgebieten – Mahd
Kurzbeschreibung:
Pflege von Biotopgrünland durch Mahd, Nutzung mindestens einmal pro Jahr, Bewirtschaftungsruhe vom 01.04. – 30.06. eines Kalenderjahres, Erstnutzung durch Mahd ab 21.06., Anlage einer Schonfläche von mind. 10% der Fläche mit Bewirtschaftungsruhe bis zum 20.07., Verzicht auf PSM/Düngemittel und wendende bzw. lockernde Bodenbearbeitung
Vertragslaufzeit:
Verpflichtungszeitraum zu Beginn (2014/2015): 5 Jahre
Nutzen für den Kiebitz:
Extensive Grünlandnutzung
Weitere Informationen:
285 € je ha, äquivalentes Programm innerhalb von Schutzgebieten (G51) mit Prämie von 365 € je ha
Maßnahme G31 – Biotopgrünland (Erschwernisstufe) außerhalb von Schutzgebieten – Weide mit Rindern/Pferden und/oder Schafen/Ziegen
Kurzbeschreibung:
Pflege von Biotopgrünland durch Beweidung unter Nutzungseinschränkungen; Nutzung mindestens einmal pro Jahr; Bewirtschaftungsruhe vom 01.04. – 30.06. eines Kalenderjahres; Nachmahd erst ab 01.07.; in Wiesenbrütergebieten und/oder auf Feucht-/Nasswiesen: Bewirtschaftungsruhe vom 01.04. – 30.06. ODER Anlage einer Schonfläche von mind. 10 % für den Artenschutz mit Bewirtschaftungsruhe vom 30.04. – 20.07.; Verzicht auf PSM/Düngemittel und wendende bzw. lockernde Bodenbearbeitung; Ausschluss intensiver Portionsweide
Vertragslaufzeit:
Verpflichtungszeitraum zu Beginn (2014/2015): 5 Jahre
Nutzen für den Kiebitz:
Extensive Grünlandnutzung
Weitere Informationen:
345 € je ha, äquivalentes Programm innerhalb von Schutzgebieten (G52) mit Prämie von 395 € je ha
Maßnahme G32 – Biotopgrünland (Erschwernisstufe) außerhalb von Schutzgebieten – Mahd
Kurzbeschreibung:
Pflege von Biotopgrünland durch Mahd unter Nutzungseinschränkungen; Nutzung mindestens einmal pro Jahr; Bewirtschaftungsruhe vom 01.04. – 20.06. eines Kalenderjahres; Anlage einer Schonfläche von mind. 10 % für den Artenschutz auf der die Bewirtschaftungsruhe bis zum 20.07. ausgedehnt wird; Verzicht auf PSM/Düngemittel und wendende bzw. lockernde Bodenbearbeitung.
Vertragslaufzeit:
Verpflichtungszeitraum zu Beginn (2014/2015): 5 Jahre
Nutzen für den Kiebitz:
Extensive Grünlandnutzung
Weitere Informationen:
375 € je ha

Weitere Maßnahmen im Grünland

Maßnahme G7 – Dauerhafte Umwandlung des Ackerlandes in Dauergrünland
Kurzbeschreibung:
Förderung von Ackerflächen (Nettoackerflächen ohne Landschaftselemente) in Wiesenbrüter-, Überschwemmungs- oder sonstigen sensiblen Gebieten, auf denen zur Berücksichtigung der Belange des Klima-, Wasser-, Boden- und Naturschutzes eine dauerhafte Umwandlung von Ackerflächen in Dauergrünland vorgenommen wird.
Vertragslaufzeit:
Dauergrünland muss langfristig erhalten werden, Prämie wird über 5 Jahre gezahlt.
Nutzen für den Kiebitz:
Dauerhafte Sicherung von Ackerflächen als Grünland
Weitere Informationen:
1600 € je ha

Ackerland

Extensiver Getreideanbau

Nicht vorhanden, alternativ Maßnahme A5 – Nutzung des Ackerlandes als Grünland
Kurzbeschreibung:
– Förderung von Ackerflächen in Wiesenbrüter-, Überschwemmungs- oder sonstigen sensiblen Gebieten, auf denen zur besonderen Berücksichtigung der Belange des Klima-, Wasser- und Bodenschutzes eine Nutzung des Ackerlandes als Grünland vorgenommen wird
– Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen, einmal jährliche Nutzung der Fläche durch Mahd/Beweidung/Mähweide, Einsatz von PSM untersagt.
Vertragslaufzeit:
Verpflichtungszeitraum zu Beginn (2014/2015): 5 Jahre
Nutzen für den Kiebitz:
Nutzungsextensivierung, Erhöhung potentieller Wiesenbrüterflächen
Weitere Informationen:
460 € je ha

Erhalt und Anlage von Sonderstrukturen

Maßnahme A424 – Ackerrandstreifen
Kurzbeschreibung:
Anlage von Ackerrandstreifen hauptsächlich für den Schutz wertvoller Segetalflora (eventuell auch Nutzen für den Kiebitz möglich), die die Durchführung von Pflegemaßnahmen nach der Ansaat bis zur Ernte und den Einsatz von PSM/Düngemitteln untersagt.
Vertragslaufzeit:
Verpflichtungszeitraum zu Beginn (2014/2015): 5 Jahre
Nutzen für den Kiebitz:
Rückzugsräume in dem Zeitraum von Ansaat bis Ernte, kein Einsatz von PSM erhöht die Insektenbestände und kann die Nahrungsversorgung der Kiebitze verbessern.
Weitere Informationen:
840 € je ha, Breite von mindestens 5 und höchstens 36 m entlang eines oder mehrerer Feldränder eines Schlages oder flächige Anlage bis 4 ha
Maßnahme A422 – Mehrjährige Blühstreifen in Kulissen
Kurzbeschreibung:
Anlage von mehrjährigen Blühstreifen bzw. Blühflächen zur Förderung des Arten- und Biotopschutzes mit ganzjähriger Bewirtschaftungsruhe und dem Verbot des Einsatzes von PSM/Stickstoffdüngemitteln
Vertragslaufzeit:
Verpflichtungszeitraum zu Beginn (2014/2015): 5 Jahre
Nutzen für den Kiebitz:
blütenreiche Bestände, die Nützlingen, Bienen oder anderen Wildtieren wie z.B. Grauammer, Rebhuhn oder Kiebitz als Wirts-, Nahrungs- und Schutzpflanzen dienen können.
Weitere Informationen:
Zielt hauptsächlich auf Grauammer bzw. Rebhuhn, 800 € je ha, Breite von mindestens 5 und höchstens 36 m oder flächige Anlage bis 4 ha.
Maßnahme A423 – Schonstreifen
Kurzbeschreibung:
Anlage von Schonstreifen auf Ackerflächen zum Schutz von Kiebitz, Hamster, Rebhuhn bzw. Grauammer
Vertragslaufzeit:
Verpflichtungszeitraum zu Beginn (2014/2015): 5 Jahre
Nutzen für den Kiebitz:
Schonstreifen, in dem für die Verpflichtungsdauer keine Bewirtschaftung erfolgt (Kiebitz-Pflegemaßnahmen: Bodenbearbeitung vom 01.02. bis 20.03. nötig).
Weitere Informationen:
560 € je ha, Breite von mindestens 5 und höchstens 36 m oder flächige Anlage bis 4 ha
Einzige Maßnahme, die effektiv den Kiebitzschutz im Sinn hat.

Weitere Maßnahmen im Ackerland

Maßnahme A6 – Rotmilanschutz
Kurzbeschreibung:
Schutz des Rotmilans durch Schaffung von Nahrungsflächen in überwiegend ackerbaulich genutzten Gebieten mit bedeutendem Rotmilanvorkommen (Anbau von Klee, Luzerne o. Kleegras, Umbruchsverbot, erste Pflegemaßnahmen ab 15.05. bis 15.07., zeitversetzte Mahd auf mind. 30 % der Verpflichtungsfläche im Abstand von 14 Tagen).
Vertragslaufzeit:
Verpflichtungszeitraum zu Beginn (2014/2015): 5 Jahre
Nutzen für den Kiebitz:
Erhöhung grünlandähnlicher Flächen, die im Frühjahr nicht bewirtschaftet werden und potentiell Rückzugsräume und Nahrungsflächen bietet.
Weitere Informationen:
225 € je ha

veröffentlicht: 04/2020


Autor / Kontakt:
Carolin Frötschner
NABU Thüringen
Email: carolin.froetschner@nabu-thueringen.de