Im Rahmen der AUKM Zahlungen werden im Bundesland MV keine direkten Unterstützungen gewährt.
Extensive Dauergrünlandrichtlinie
Indirekt, also von der Art unabhängig, wird eine extensive Nutzung mit späteren Nutzungsterminen im Rahmen der Richtlinie (Extensive Dauergrünlandrichtlinie) gefördert. Da es sich allerdings nicht um eine Artenschutzrichtlinie handelt, sind die Einflussmöglichkeiten sehr gering und vom Willen des betroffenen Landwirtes abhängig. Spezielle Anforderungen des Kiebitzschutzes sind damit nicht umsetzbar.
Zweck und Ziel: |
Anwendung besonders nachhaltiger und standortangepasster Verfahren der Bewirtschaftung von bestimmten Dauergrünlandflächen zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen, die mit einer Verbesserung des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraums einhergehen. |
Wer wird gefördert: |
Zuwendungsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen oder Betriebsinhaber im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013. Förderfähig sind in M-V gelegene Flächen innerhalb / außerhalb vorgegebener Kulissen, wenn sich die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber verpflichtet eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Mecklenburg-Vorpommern auszuüben, die Flächen für die landwirtschaftliche Erzeugung nutzt, den gesamten Betrieb für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren und 7,5 Monaten selbst bewirtschaftet und Flächen innerhalb /außerhalb der Kulisse beantragt. |
Was wird gefördert: |
Gefördert wird die extensive Bewirtschaftung bestimmter Dauergrünlandflächen durch den Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngung (Variante I) sowie die umweltgerechte Bewirtschaftung bestimmter Dauergrünlandflächen durch andere Nutzungsbeschränkungen und Auflagen (Variante II). |
Wie wird gefördert: |
Die Höhe der Zuwendung beträgt jährlich a. 105 Euro je Hektar für die Verpflichtung nach Variante I für konventionell wirtschaftende Betriebe, b. 220 Euro je Hektar für die Verpflichtung nach Variante II für konventionell wirtschaftende Betriebe, c. 175 Euro je Hektar für die Verpflichtung nach Variante II für ökologisch wirtschaftende Betriebe. Die Zuwendungen werden für das erste Verpflichtungsjahr auf 7,5 Monate gekürzt. |
Antragsverfahren: |
Die Zuwendungen werden auf Antrag gewährt. Die Zahlungen für die laufenden Verpflichtungen erfolgen auf Grundlage eines Zahlungsantrages, der als Teil des Sammelantrages auf Agrarförderung jährlich bis spätestens 15. Mai des laufenden Verpflichtungsjahres bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen ist. Informationen zur Antragstellung sind bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu erhalten. |
Ansprechpartner: |
– Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt – Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe |
Naturschutzgerechte Grünlandnutzung
Eine weitere Richtlinie ist die Richtlinie (Naturschutzgerechte Grünlandnutzung). Sie ist naturschutzfachlicher geeignet, Ansprüchen von Wiesenbrütern entgegen zu kommen. Sie ist nur in vorgegebenen Kulissen zu beantragen, die bereits aus naturschutzfachlichen Gründen gewählt wurden. Spezielle Anforderungen an den Kiebitzschutz lassen sich aber auch nicht in dieser Richtlinie umsetzen. Es handelt sich eher um eine pauschale Vorgehensweise.
Zweck und Ziel: |
Nachhaltige und naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen, die insbesondere Lebensraum für geschützte und bestandsbedrohte Arten sind. Wesentliche Elemente der kulturlandschaftlichen Biodiversität in Mecklenburg-Vorpommern sollen erhalten und entwickelt werden. Es handelt sich um Schutzobjekte von besonderem Naturschutzinteresse, zu deren Erhaltung eine sehr spezifische und stark ertragsgeminderte landwirtschaftliche Pflegenutzung erforderlich ist. |
Wer wird gefördert: |
Zuwendungsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen oder Betriebsinhaber im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013. Förderfähig sind in M-V gelegene Flächen innerhalb vorgegebener Kulissen, wenn sich die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber verpflichtet eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Mecklenburg-Vorpommern auszuüben, die Flächen für die landwirtschaftliche Erzeugung nutzt, den gesamten Betrieb für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren und 7,5 Monaten selbst bewirtschaftet und Flächen in den vorgesehenen Kulissen beantragt. |
Was wird gefördert: |
Gefördert wird die naturschutzgerechte Bewirtschaftung bestimmter Dauergrünlandflächen in Küstenvogelbrutgebieten und auf Salzgrasland, auf extrem nassen Grünlandstandorten, auf Feucht- und Nassgrünland nährstoffarmer Standorte, auf Magergrasland und Heiden sowie auf Renaturierungsgrünland. |
Wie wird gefördert: |
Die Höhe der Zuwendung beträgt jährlich für die Verpflichtungsvarianten a. “Küstenvogelbrutgebiete und Salzgrasland” 340 Euro je Hektar, b. “Extrem nasse Grünlandstandorte” 450 Euro je Hektar, c. “Feucht- und Nassgrünland nährstoffärmerer Standorte 340 Euro je Hektar, d. “Magergrasland und Heiden” 340 Euro je Hektar, e. “Magergrasland und Heiden” bei Beweidung mit Schafherden mit einem Anteil von Ziegen von mindestens 5 Prozent 340 Euro je Hektar, f. “Renaturierungsgrünland” 400 Euro je Hektar, Die Zuwendungen nach Satz 1 werden für das erste Verpflichtungsjahr auf 7,5 Monate gekürzt. |
Antragsverfahren: |
Die Zuwendungen werden auf Antrag gewährt. Die Zahlungen für die laufenden Verpflichtungen erfolgen auf Grundlage eines Zahlungsantrages, der als Teil des Sammelantrages auf Agrarförderung jährlich bis spätestens 15. Mai des laufenden Verpflichtungsjahres bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen ist. Informationen zur Antragstellung sind bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu erhalten. |
Ansprechpartner: |
– Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt – Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe |
Zukünftig ist die Einführung einer Top up Zahlung für den speziellen Wiesenbrüterschutz in MV geplant, um besser auf die Zielarten der Wiesenbrüter und speziell den Kiebitz eingehen zu können. Dies wird in einer engen Kulisse begonnen und wird hoffentlich mit der anschließenden Förderperiode der EU in ein dauerhaftes Angebot gewandelt werden!
Wie in anderen Bundesländern auch, besteht ansonsten immer die Möglichkeit über die kommunalen Behörden der Landkreise oder über die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt spezielle Vorhaben zur Kompensation von Eingriffen oder zur Umsetzung von Zielen der NATURA 2000 Gebiete zu fördern.
In MV sind mehrere solcher Vorhaben in aktueller Umsetzung.
veröffentlicht: 03/2020
Autor / Kontakt:
Meike Kilian
EU LIFE Limicodra / Stiftung Umwelt und Naturschutz M-V
Email: m.kilian@stun-mv.de