Grünland

Gelege- und Kükenschutz im Grünland

Gemeinschaftlicher Wiesenvogelschutz
Kurzbeschreibung:
Das Programm wird in ausgewählten Wiesenvogelbrutgebieten mit Gebietsbetreuern angeboten. Bei aktuellen Vorkommen von Wiesenvögeln (neben Kiebitz insbesondere auch Uferschnepfe, Rotschenkel, Großer Brachvogel) werden angepasste Bewirtschaftungseinschränkungen vereinbart (Frühjahrsarbeiten, Mahd, Beweidung). Die Ausgleichszahlungen betragen je nach Einschränkungen und Anzahl an Brutpaaren 150-350 €/ha u. Jahr.
Vertragslaufzeit:
Die Einschränkungen gelten lediglich in dem betreffenden Brutjahr und nur so lange, bis die Vögel die Fläche wieder verlassen haben.
Nutzen für den Kiebitz:
Direkter Gelege-/Kükenschutz
Weitere Informationen:
Wiesenvogelschutz am Michael-Otto-Institut im NABU

Grünland-Extensivierung

Verschiedene Vertragsnaturschutzmuster der Landgesellschaft Schleswig-Holstein
Kurzbeschreibung:
Es werden verschiedene regionale und auch landesweite Vertragsmuster angeboten, die eine Mahdverzögerung (21.6.) sowie wahlweise oder obligat auch einen Sperrzeitraum für Frühjahrsbearbeitungen (1.4.-20.6.) beinhalten. Die Programme können oder müssen mit Biotop gestaltenden Maßnahmen kombiniert werden, durch die auch Vernässungen oder Blänken hergestellt werden können. Die Ausgleichszahlungen betragen je nach Vertragsmuster und Auflagen 40-750 €/ha u. Jahr.
Vertragslaufzeit:
Fünf Jahre (Vertragsbeginn 1.1., Antragsfrist bis zum 1.7. des Vorjahres)
Nutzen für den Kiebitz:
Je nach Vertragsmuster Gelege-/Kükenschutz, Schaffung von Brut- und Nahrungshabitaten
Weitere Informationen:
Vertragsinhalte und Antragstellung
Beratung zu den Vertragsanboten und -inhalten

Grünland-Vernässung

Biotop gestaltende Maßnahmen im Rahmen verschiedener Vertragsnaturschutzmuster der Landgesellschaft Schleswig-Holstein
Kurzbeschreibung:
Grünland-Vernässungen durch z. B. die gezielte Anlage von Blänken oder den Anstau von Gräben sind Bestandteil einzelner Vertragsnaturschutzmuster der Landgesellschaft Schleswig-Holstein (siehe Grünland-Extensivierung). Die Kosten für die Flächenbereitstellung für dauerhafte Biotopanlagen (z.B. Feuchtbiotop) oder die Beeinträchtigungen durch temporäre Maßnahmen (z.B. Grabenanstau) werden im Rahmen der Vertragsnaturschutzzahlungen ausgeglichen.
Vertragslaufzeit:
Je nach Programm dauerhaft (bei entstehenden gesetzlich geschützten Biotopen) oder temporär bzw. fünf Jahre (z.B. vertraglich vereinbartes Grabenwasserstandmanagement)
Nutzen für den Kiebitz:
Schaffung von Brut- und Nahrungshabitaten
Weitere Informationen:
Vertragsinhalte und Antragstellung
Beratung zu den Vertragsanboten und -inhalten
Biotop gestaltende Maßnahmen durch Finanzierung aus Naturschutz- oder Ausgleichs-/Ersatzgeldern
Kurzbeschreibung:
Die Kosten für dauerhafte Vernässungsmaßnahmen, wie die Anlage von Feuchtbiotopen, können im Rahmen des Angebotskatalogs „Für Mensch, Natur und Landschaft“ aus Naturschutzgeldern des Landes finanziert werden. Darüber hinaus kommen Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen der Landkreise für die dauerhafte Umsetzung von Grünland-Vernässungen in Frage. Auskunft über die Möglichkeiten dieser Finanzierung erteilen die Unteren Naturschutzbehörden.
Vertragslaufzeit:
Dauerhaft
Nutzen für den Kiebitz:
Schaffung von Brut- und Nahrungshabitaten
Weitere Informationen:
Kontaktdaten Angebotskatalog „Für Mensch, Natur und Landschaft“
Kontaktdaten Ersatzmaßnahmen (Untere Naturschutzbehörden)

Gefahren für Kiebitze entschärfen

Abflachen von Grabenkanten im Rahmen des Vertragsnaturschutzmusters „Grünlandwirtschaft Moor“ Landgesellschaft Schleswig-Holstein
Kurzbeschreibung:
Das Vertragsmuster wird in größeren Niederungen mit Wiesenvogelvorkommen angeboten (insbesondere Eider-Treene-Sorge) und bezieht sich auf das gesamte (> 90 %) einzelbetriebliche Grünland. Die Grünlandflächen werden in ein System unterschiedlicher Bewirtschaftungsintensitäten (grüne, gelbe und rote Flächen) eingeteilt. Die Einstufung richtet sich dabei nach den Möglichkeiten des Einzelbetriebes. Das Vertragsmuster beinhaltet obligatorisch das Abflachen von Grabenkanten. Die Ausgleichszahlungen betragen je nach Flächenkategorie (grün/gelb/rot) 40-500 €/ha u. Jahr. Die Abschrägung der Grabenkanten ist in die Ausgleichszahlungen eingerechnet.
Vertragslaufzeit:
Fünf Jahre (Vertragsbeginn 1.1., Antragsfrist bis zum 1.7. des Vorjahres)
Nutzen für den Kiebitz:
Verhinderung von Kükenverlusten (Ertrinken), Schaffung von Nahrungshabitaten
Weitere Informationen:
Vertragsinhalte und Antragstellung
Hintergrundinformationen sowie Beratung zu dem Vertragsanbot und -inhalt

Ackerland

Gelege- und Kükenschutz im Ackerland

Für den direkten Gelege- und Kükenschutz auf Ackerflächen wird in Schleswig-Holstein kein eigenes Förderprogramm angeboten. In einzelnen Regionen des Gemeinschaftlichen Wiesenvogelschutzes auf Grünlandflächen (siehe dort) werden einzelne Ackerbruten jedoch auf freiwilliger Basis in den Gelegeschutz integriert.

Extensiver Getreideanbau

Speziell für einen extensiven Getreideanbau wird in Schleswig-Holstein kein eigenes Förderprogramm angeboten. Die Maßnahme kann gut in die Wirtschaftsweise nach den Richtlinien des Ökologischen Landbaus integriert werden. Es ist dann jedoch darauf zu achten, dass auf Flächen mit Kiebitzbruten nach der Ansaat des Sommergetreides auf mechanische Pflegemaßnahmen verzichtet wird (Striegeln/Hacken).

Anlage von brachen, Kiebitzinseln o.ä.

Vertragsmuster „Ackerlebensräume“ der Landgesellschaft Schleswig-Holstein
Kurzbeschreibung:
Das Vertragsmuster ist nicht speziell auf den Kiebitzschutz ausgelegt, die Vertragsvariante „Selbstbegrünung“ kann jedoch (mit Einschränkungen) für die Anlage von Ackerbrachen bzw. Kiebitzinseln genutzt werden. Der Vertrag wird für eine Dauer von fünf Jahren abgeschlossen und ist an eine alljährlich identische Flächenlage gebunden. Eine flexible jährliche Anpassung der Maßnahmenfläche an aktuelle Kiebitzbruten ist daher nicht möglich. Das Vertragsmuster kommt daher v.a. für Flächen in Frage, von denen bereits alljährlich Kiebitzvorkommen bekannt sind. Geeignete Vegetationsverhältnisse können durch eine Bodenbearbeitung im Frühjahr (Vorgabe: 01.02.-31.03.) hergestellt werden. Das Vertragsmuster kann nicht für Moorstandorte abgeschlossen werden, so dass nur Kiebitzbruten auf Mineralböden durch das Programm geschützt werden können. Die Ausgleichszahlung beträgt 625 €/ha u. Jahr.
Vertragslaufzeit:
Fünf Jahre (Vertragsbeginn 1.1., Antragsfrist bis zum 1.7. des Vorjahres)
Nutzen für den Kiebitz:
Schaffung von Brut- und Nahrungshabitaten
Weitere Informationen:
Vertragsinhalte und Antragstellung
Beratung zu den Vertragsanboten und -inhalten
Vertrag „einjährige Selbstbegrünung von Ackerflächen“ im Rahmen des Angebotskatalogs „Für Mensch, Natur und Landschaft“
Kurzbeschreibung:
Die Programminhalte entsprechen im Wesentlichem der Variante „Selbstbegrünung“ des Vertragsmusters „Ackerlebensräume“ der Landgesellschaft Schleswig-Holstein (siehe dort). Im Unterschied hierzu wird der Vertrag des Angebotskatalogs jedoch nur für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen, so dass eine größere Flexibilität besteht. Die Ausgleichszahlung beträgt 625 €/ha u. Jahr.
Vertragslaufzeit:
Ein Jahr (1.1.-31.12., Antragsfrist bis zum Ende des Vorjahres)
Nutzen für den Kiebitz:
Schaffung von Brut- und Nahrungshabitaten
Weitere Informationen:
Vertragsinhalte, Antragstellung und Beratung

veröffentlicht: 12/2019


Autor / Kontakt:
Dr. Helge Neumann
Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL) e. V. – Artenagentur Schleswig-Holstein
Email: h.neumann@lpv.de